1. Präambel und Definitionen
Ziel des Datenportals „Flora Schleswig-Holstein“ ist das Zusammenführen von Beobachtungs- und Sammlungsdaten zur Organismengruppe der Farn- und Blütenpflanzen sowie der Moose aus Schleswig-Holstein. Damit soll ein Überblick über historische und aktuelle Vorkommen von Arten ermöglicht werden. Geprüfte Daten werden für Zwecke des Naturschutzes, wissenschaftliche Auswertungen und insbesondere für die Erstellung der Roten Listen der Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands verwendet.
Das Datenportal besteht aus einer Datenbank und einem Webportal (-> Portal) für die Online-Erfassung, Sichtung und Bereitstellung der zusammengeführten Beobachtungs- und Sammlungsdaten.
Fachlicher Betreiber und Herausgeber des Datenportals „Flora Schleswig-Holstein“ ist die AG Geobotanik Schleswig-Holstein und Hamburg e.V. (im Folgenden AG Geobotanik).
Technischer Betreiber des Datenportals „Flora Schleswig-Holstein“ ist das im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) agierende (RLZ) als Dienstleister der Fachgesellschaft.
Grundlagen zur Zusammenarbeit sind in der separaten Kooperationsvereinbarung erfasst.
Nutzer*in des Datenportals ist die am Portal registrierte Person oder Institution. Gäste sind nicht registrierte Besucher*innen des Portals.
Alle Beobachtungs- und Sammlungsdaten werden im Datenportal einzelnen Projekten als technischen Datencontainern zugeordnet. Projekte sind nach Zeit, Raum und Inhalten charakterisierte Datensammlungen zu unterschiedlichen Artengruppen und / oder Fragestellungen. Beobachtungsdaten von Nutzer*innen, die nicht einem dezidierten Erhebungsprojekt zugeordnet sind, werden einem allgemeinen "Citizen Science"-Projekt von unsystematischen Beobachtungen zugeordnet. Projekt-Koordinator*in ist eine von der AG Geobotanik oder vom RLZ mit Zustimmung der AG Geobotanik beauftragte Person zur Koordinierung des jeweiligen Projekts. Der oder die Projektkoordinator*in administriert die Zuordnung von Nutzer*innen zum jeweiligen Projekt und den Zugang Dritter zu Projektdaten. Dritte sind hier Nutzer*innen des Datenportals, die nicht dem jeweiligen Projekt zugeordnet sind, sowie mögliche Datennehmer*innen außerhalb des Datenportals.
Datengeber*in ist ein*e Nutzer*in, der oder die Beobachtungsdaten in das Datenportal einspeist, oder eine Person oder Institution, die Datenpakete mit Beobachtungs- oder Sammlungsdaten zur Nutzung im Datenportal freigibt.
Daten, die über dieses Portal eingegeben oder hochgeladen werden, unterliegen den nachstehenden Nutzungsbedingungen.
2. Nutzung des Portals
Das Datenportal „Flora Schleswig-Holstein“ steht grundsätzlich allen Privatpersonen oder Institutionen offen. Für die Nutzung wird keine Gebühr erhoben. Die Zugriffsmöglichkeiten werden unter Punkt 3 nach Nutzergruppen definiert.
Registrierung und Anmeldung
Voraussetzung für eine über den Gaststatus hinausgehende Nutzung ist eine persönliche, nicht anonyme Registrierung auf der Webseite. Registrieren können sich sowohl unabhängige Einzelpersonen als auch Mitglieder von Vereinen oder Verbänden sowie Mitarbeiter*innen von Institutionen.
Im Zuge einer persönlichen Registrierung als Nutzer*in werden personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung erhoben und verarbeitet.
Mit der Anmeldung beim Datenportal „Flora Schleswig-Holstein“ erhalten registrierte Nutzer*innen unter Beachtung der unter Punkt 3 aufgeführten Regeln Zugriff auf die Dateneingabe und -korrektur, Visualisierung, Auswertungen und den Datenexport.
3. Dateneingabe
Die Eingabe von Daten ist nur Nutzer*innen möglich. Davon ggf. ausgenommen sind zeitlich und/oder räumlich begrenzte Citizen-Science-Projekte. Mit der Eingabe von Beobachtungs- und Sammlungsdaten erklären Datengeber*innen, dass sie Urheber*in dieser Daten sind. Bei Auswertungen von Sammlungs- und Literaturdaten ist die Datenquelle anzugeben.
Bilddateien können öffentlich oder im Sonderfall ausschließlich zur Verifikation der Bestimmungsergebnisse im Datenportal hochgeladen werden. Mit dem öffentlichen Hochladen von Bilddateien erklären die Bilddatengeber*innen, dass sie übertragbare Rechte an den Bilddateien besitzen und Urheberrechte Dritter nicht verletzen. Sie übertragen den Betreiber*innen des Datenportals die nicht ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbegrenzten, für alle Nutzungsarten und Bearbeitungsmöglichkeiten des Datenportals geltenden Nutzungsrechte des Bildes oder der Bilder in unveränderter oder veränderter Form (z.B. elektronische Bildbearbeitung, Darstellung eines Ausschnittes).
Die Nutzung der Bilder durch das umfasst beispielsweise die Einbindung in Art-Steckbriefe und Startseitentexte (RLZ-Webseite), die Verwendung als Beleg einer Beobachtung oder die Darstellung als Foto-Galerie im Datenportal.
Beim Sonderfall des Hochladens von Bildern ausschließlich zur Verifikation gelten für die Bilder dieselben Zugriffs- und Nutzungsrechte wie für die dazugehörigen Beobachtungsdatensätze.
4. Rollen und Berechtigungen
Nutzer*innen können im Datenportal verschiedene Rollen und damit auch erweiterte Berechtigungen zugewiesen bekommen.
Gast: Gäste bekommen lediglich Zugang zu den aggregierten Verbreitungskarten.
Nutzer*in: Nutzer*innen werden nach der Registrierung automatisch einem allgemeinen "Citizen Science"-Projekt für unsystematische (Zufalls-)Beobachtungen zugeordnet. Sie können eigene Beobachtungen erfassen, diese bearbeiten und wieder herunterladen und stellen die von ihnen eingegebenen Beobachtungsdaten gemeinfrei nach der Creative Commons Lizenz CC0 zur Verfügung. Sie erhalten auch Sicht auf alle von anderen Nutzer*innen ohne Projektzuordnung eingegebenen oder aus sonstigen Quellen gemeinfrei im Datenportal zur Verfügung gestellten Beobachtungs- und Sammlungsdaten.
Nutzer*in mit Projektzuordnung: Nutzer*innen können von einem oder einer Projektkoordinator*in (s. u.) einem (Portal-)Projekt zugeordnet werden. Sie haben dieselben Berechtigungen wie Nutzer*innen mit Citizen-Science Projektzuordnung. Bis zu einer Freigabe der einem Projekt zugeordneten Daten durch den/die Projektkoordinator/in stellen sie ihre Daten in vollem Umfang ausschließlich den Mitgliedern der eigenen Projektgruppe zur Verfügung. Davon ausgenommen sind Nutzer*innen mit der Rolle von Artspezialist*innen, die zu „ihrer“ Spezial-Artengruppe projektübergreifend auf alle Daten Zugriff erhalten können (siehe dort).
Projektkoordinator*in: Ein*e Administrator*in des Datenportals weist jedem Projekt in Absprache mit der AG Geobotanik eine*n Projektkoordinator*in zu. Projektkoordinator*innen ordnen Nutzer*innen (ggf. auf Antrag) ihrem Projekt zu. Über die Regeln der Zuordnung entscheiden die Projektbeteiligten. Die Projektkoordinator*innen können Portal-Daten sichten und erhalten die Befugnis zu Neubestimmung sowie zur Kennzeichnung von Art-Beobachtungen, sofern diese nicht hinreichend plausibel sind.
Artspezialist*in: Nutzer*innen kann von Seiten der AG Geobotanik die Rolle eines Artspezialisten / einer Artspezialistin zugewiesen werden. Die Rolle kann auf einzelne Taxa oder Taxagruppen beschränkt sein. Innerhalb ihrer Taxagruppe erhalten Artspezialist*innen vollen Zugriff auf die Beobachtungs- und Sammlungsdaten aus allen im Datenportal angelegten Projekten, sofern die jeweiligen Projektkoordinator*innen dem zustimmen. Sie können diese Daten sichten und in dokumentierter Weise bearbeiten sowie mit dem/der Datengeber*in zur Klärung fachlicher Fragen Kontakt aufnehmen. Sie erhalten auch die Befugnis zur Neubestimmung sowie zur Kennzeichnung von Art-Beobachtungen, sofern diese nicht hinreichend plausibel sind.
Administrator*in: Ein*e Administrator*in des Datenportals hat grundsätzlich vollen technischen Zugriff auf alle Inhalte des Datenportals. Dieser wird jedoch nur für die Wartung und Problembehebung verwendet. Auf Basis der Benennung durch die AG Geobotanik oder durch das RLZ mit Zustimmung der AG Geobotanik weist er oder sie die Rolle des oder der Projektkoordinator*in zu.
5. Datenprüfung
Die Datenprüfung und Qualitätssicherung sind wichtige Anliegen der Portalbetreiber*innen. Mit der Nutzung des Portals „Flora Schleswig-Holstein“ stimmen Datengeber*innen einer Plausibilisierung und Verifizierung ihrer Beobachtungsdaten zu. Im Rahmen dieser Prüfung können an das Datenportal übermittelte Beobachtungsdaten gesichtet und ggf. in dokumentierter Weise bearbeitet und verändert werden. Mit der Nutzung des Portals „Flora Schleswig-Holstein“ wird einer Kontaktaufnahme durch Art-Spezialist*innen zur Beantwortung fachlicher Fragen zugestimmt. Kooperation und Datenaustausch mit anderen Datenportalen werden durch eine gesonderte Vereinbarung geregelt. Soweit nicht anders angegeben, ist der Datenaustausch im Rahmen dieser Kooperation auf den ausschließlichen Zweck der Datenprüfung beschränkt.
6. Verwendung der Daten
6.1 Allgemeine Verwendung der Daten
6.1.1 Verwendung lizensierter Daten
Sofern nicht anders angegeben, dürfen die im Portal „Flora Schleswig-Holstein“ eingegebenen Beobachtungs-/Sammlungsdaten nach den Bestimmungen der Creative Commons Namensnennung 4.0 CCBY weitergegeben werden. Die Zustimmung hierzu erfolgt im Rahmen der Registrierung und gilt ab dem Zeitpunkt der Freischaltung des Nutzeraccounts.
Nutzer*innen, die ohne Projektbezug Daten eingeben, stellen diese nach den Nutzungsbedingungen der Creative Commons CC0 gemeinfrei zur Verfügung.
6.1.2 Verwendung eigener Daten
Nutzer*innen des Portals „Flora Schleswig-Holstein“ dürfen ihre eigenen Daten ohne Einschränkung exportieren.
6.1.3 Verwendung von Projektdaten
Nutzer*innen dürfen Beobachtungsdaten gezielt nach definierten Filter-Kriterien sichten. Sensible Art-Vorkommen werden dabei räumlich aggregiert dargestellt oder ausgeblendet. Die Freigabe von Daten aus Projekten für das Webportal erfolgt durch die Projektkoordinator*innen, die den Umfang und die Detailschärfe von bereitgestellten Daten definieren. Bei Freigabe umfasst der Mindestumfang der erforderlichen Datenelemente die interne ID des Beobachtungs-Datensatzes, den wissenschaftlichen Artnamen, das Beobachtungsdatum und die räumliche Zuordnung zu einer aggregierten Raumeinheit (vorzugsweise einem TK25-Quadranten).
Wird ein Projekt (in Sinne der Definition des Portals „Flora Schleswig-Holstein“) beendet (abgeschlossen oder abgebrochen), so verlieren die Daten nach einer Karenzzeit von 2 Jahren ihren Projektbezug und werden als gemeinfreie Daten nach dem Lizenzmodell 4.0 CCBY im Portal gehalten. Die Karenzzeit kann durch den oder die Projektkoordinator*in auf bis zu 5 Jahre verlängert werden. Alternativ kann eine neue Projektleitung benannt werden.
6.2 Verwendung durch die Autor*innen der Roten Liste, das Rote-Liste-Zentrum und das Bundesamt für Naturschutz
Ein wesentliches Ziel der deutschlandweiten Zusammenführung von Beobachtungs- und Sammlungsdaten zur Organismengruppe der Farn- und Blütenpflanzen udn der Moose im Datenportal „Flora Schleswig-Holstein“ ist die Erstellung einer Roten Liste auf Basis umfangreicher qualitätsgeprüfter Beobachtungs- und Sammlungsdaten. Qualitätsgeprüfte Beobachtungsdaten dürfen im Rahmen der Erstellung der Roten Listen Deutschlands durch die Autor*innen der Roten Listen sowie durch die Mitarbeiter*innen des Rote-Liste-Zentrums und des Bundesamtes für Naturschutz gesichtet und ausgewertet werden. Dazu ist keine weitere Zustimmung des Datengebers notwendig.
Die Autor*innen der Roten Listen und die Mitarbeiter*innen des Rote-Liste-Zentrums und des Bundesamtes für Naturschutz können die Daten zu folgenden Anwendungen nutzen:
- zur Visualisierung als aggregierte Karte zur Verbreitung von Arten
- für Auswertungen zu Bestandstrends als Karte, Grafik und Tabelle, soweit keine anderslautenden Vereinbarungen im Rahmen einer Nebenabrede getroffen wurden sowie
- für weitere, für die Erstellung der Roten Listen notwendigen Auswertungen, soweit keine anderslautenden Vereinbarungen im Rahmen einer Nebenabrede getroffen wurden.
Die dem RLZ und dem BfN zur Verfügung zu stellenden Daten beinhalten mindestens:
- das Vorkommen in einem Rasterfeld eines TK25-Quadranten oder einer vergleichbar großen Rasterzelle (5x5 km) als Raumbezug
- den wissenschaftlichen Namen mit nomenklatorischen und taxonomischen Zusatzinformationen und der internen Namens-ID
- die Angabe des Beobachtungsjahres oder der Spanne von Jahren (von_Jahr - bis_Jahr)
- Angabe der Projektbezeichnung und der internen Projekt-ID
- optionale Zusatzangaben zu Natürlichkeit des Vorkommens, Art des Nachweises, Wirtsorganismen etc.
6.3 Nennung der Datenquellen
Im Datenportal werden Datenpakete, die in die allgemein zugänglichen Verbreitungskarten eingegangen sind, als Kartengrundlage mit Angaben zum Bezugszeitraum, zur Bezugsfläche, zum Datenumfang und zu den jeweiligen Datengeber*innen genannt, es sei denn einer namentlichen Nennung wird explizit widersprochen.
6.4 Zitationsvorschlag
Die allgemeine Nutzung von Daten des Datenportals soll wie folgt zitiert werden:
Datenportal „AG Geobotanik SH & HH & Land Schleswig-Holstein“ (Hrsg.) (2024): Gemeinsame Datenbank, Datenportal Flora Schleswig-Holstein. Abgefragt unter https://flora-sh.rotelistezentrum.de/ am 21.11.2024 - 11:03.
Weitere Zitationsvorschläge bei spezifischer Nutzung (z.B. einzelne Arten) werden auf der Portalseite angeführt. Sollten die Daten aus dem Datenportal „Flora Schleswig-Holstein“ einen bedeutenden Anteil der Daten einer wissenschaftlichen Analyse darstellen, ist die AG Geobotanik als fachlicher Betreiber des Datenportals vorab zu kontaktieren.
7. Sensible Daten
Arten können systemweit mit dem Attribut „sensible Art“ gekennzeichnet werden. Alle zugehörigen Beobachtungsdaten erhalten automatisch eine entsprechende Kennzeichnung als sensible Beobachtung. Projektkoordinator*innen und Nutzer*innen können zusätzlich Beobachtungen zu weiteren Arten aktiv als sensibel kennzeichnen, wenn sie z.B. wegen der regionalen Seltenheit und Gefährdung von ihnen so eingestuft werden. Derart ausgezeichnete Beobachtungen werden Dritten nur in räumlich aggregierter Form (z.B. als Vorkommen in einem Quadranten eines TK25-Rasterfeldes) angezeigt und zugänglich gemacht. Ausgenommen davon sind Artspezialist*innen, die projektübergreifend auch die als sensibel eingestuften Beobachtungen in vollem Umfang bearbeiten dürfen.
8. Pflichten der Nutzer*innen
Die Nutzer*innen dürfen das Portal nur im Sinne dieser Nutzungsvereinbarung verwenden. Die Weitergabe des bei der Registrierung vergebenen Kennwortes ist unzulässig. Die Betreiber*innen des Datenportals behalten sich vor, Nutzende, die das Portal nicht im Sinne dieser Nutzungsvereinbarung verwenden, zu sperren und die entsprechenden Daten zu löschen. Ersatz- und Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
9. Gewährleistung der Betreiber*innen
Die technischen und fachlichen Betreiber*innen unternehmen alle Anstrengungen, das Portal so stabil und zuverlässig wie möglich anzubieten. Sie übernehmen jedoch keine Verpflichtung, dass das Portal zu jeder Zeit oder zeitlich unbegrenzt zur Verfügung steht und verwendet werden kann. Sie haften nicht für Schäden, die den Nutzenden dadurch entstehen, dass der Dienst nicht verfügbar ist oder eingestellt wird. Die AG Geobotanik behält sich vor, inaktive Nutzer*innen-Konten nach einem Zeitraum von 5 Jahren zu löschen.
10. Schriftform und salvatorische Klausel
Änderungen dieser Nutzungsvereinbarung bedürfen der Schriftform. Etwa ungültige Bestimmungen dieser Vereinbarung berühren ihre Wirksamkeit insgesamt nicht.